Fallbeispiele


Bei den hier publizierten Fallbeispielen handelt es sich um eine Auswahl besonders gravierender Fälle

Fall 1:


Einer verheirateten Patientin einer der grössten Krankenkassen wird, während ihres Aufenthaltes in der Reha, der Pensionskostenanteil pro Tag für unverheiratete in Rechnung gestellt. Eine Intervention bei der Krankenkasse führt zur Rückerstattung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Kosten.

Fall 2:

Von derselben Krankenkasse werden dieser Patientien in regelmässigen Abständen ärztlich verordnete Pflege-Artikel in Rechnung gestellt, obschon diese gemäss MiGel-Liste durch die Krankenkasse bezahlt werden müssten. Auf entsprechende Intervention bei der Krankenkasse werden die zu Unrecht verrechneten Kosten zurückerstattet.

Fall 3:

Einer geschiedenen Person werden vom Gemeinde-Steueramt eigenständig Unterhaltszahlungen angerechnet, welche sie nicht deklariert hat, weil sie diese auch nicht erhalten hat. Durch eine fristgerechte Einsprache bei der Steuerbehörde wurde die entsprechende Steuerveranlagung korrigiert.

Fall 4:

Trotz vorliegendem und gültigem Gerichtsurteil (von beiden Parteien rechtsgültig unterschrieben) bezahlt der Schuldner eine Abfindungszahlungs-Rate mit 'fadenscheinigen' Begründungen nicht. Daraus resultiert ein Verfahren, welches den Einbezug eines Rechtsanwaltes durch die Gläubigerin erfordert. Die daraus resultierende Korrespondenz mit dem eigenen Rechtsanwalt belastet die Gläubigerin so stark, dass sie diese einer Drittperson übergibt. Schlussendlich bezahlt der Schuldner (mit zusätzlichen Kosten) aufgrund der Interventionen des Rechtsanwaltes der Gläubigerin.

Fall 5:

Einem Mieter wird nach 31-jähriger Mietdauer und nach dem kaum auszuhaltenden Teilabriss eines Teils des Wohn-Gebäudes und Anbau eines Neubaus wegen Eigenbedarf gekündigt. Dank der Mitgliedschaft beim Mieterinnnen- und Mieterverband kann bei der Schlichtungsbehörde für Mietsachen eine Fristverlängerung und eine Entschädigung für die Bau-Immissionen und Baupannen erreicht werden.

Fall 6:

Vielleicht aus  Altersgründen haben Sie Ihre Grundversicherung (KVG)  bei einer anderen Krankenkasse als Ihre Zusatzversicherung (VVG).  Wenn Ihr Leistungserbringer (z.B. Arzt, Spital etc.) direkt mit der Krankenkasse (Grundversicherung) abrechnet, ohne dass Sie eine Kopie der Abrechnung des Leistungserbringers erhalten, haben Sie ein Problem, wenn Sie die nicht durch die Grundversichung gedeckten Leistungen bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen möchten. Dies ist mit Umtrieben verbunden, wenn Ihre Krankenkasse diese nicht detailliert (transparent) abrechnet. Es gibt aber Möglichkeiten, diese Umtriebe zu vermeiden und vor allem entgehen Ihnen dann keine Leistungen Ihrer Zusatzversicherung (VVG)!